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Meine Nachbarschaft: Am Höllenberg

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Erneuerung der Fahrbahnmarkierung in der Straße Am Hasensprung

12.09.2025 · Aktualisiert: 17.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2025, OM 7473 entstanden aus Vorlage: OF 620/12 vom 28.08.2025 Betreff: Erneuerung der Fahrbahnmarkierung in der Straße Am Hasensprung Der Magistrat wird gebeten, die verblasste Markierung "Achtung Kinder" auf der Fahrbahn der Straße Am Hasensprung zu erneuern. Begründung: Die Straße Am Hasensprung ist Schulweg der Grundschule Kalbach. Der Bürgersteig ist ohnehin sehr schmal und die Kinder laufen zum Teil auf der Fahrbahn. Das Straßenverkehrsamt hat demzufolge auf die Fahrbahn der Straße mehrere Fahrbahnmarkierungen aufgebracht. Im Laufe der Zeit sind die Markierungen sehr verblasst. Eine Erneuerung ist unbedingt erforderlich, da in dieser Straße hauptsächlich ortsfremde Autofahrer viel zu schnell fahren und die Schulkinder gefährden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Straßenmarkierung vor dem Kinderzentrum Kalbacher Stadtpfad

25.04.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6885 entstanden aus Vorlage: OF 601/12 vom 11.04.2025 Betreff: Straßenmarkierung vor dem Kinderzentrum Kalbacher Stadtpfad Der Magistrat wird gebeten, auf die Straße Kalbacher Stadtpfad, Kreuzung Am Hasensprung, vor der Kita ein Piktogramm "Achtung Kinder" aufzubringen, um vor allem zu schnell fahrende Radfahrer auf Kinder, die die Fahrbahn überqueren, aufmerksam zu machen. Begründung: Da es offensichtlich nicht ausreicht, dass an der Kreuzung Kalbacher Stadtpfad/Am Hasensprung ein Zebrastreifen und zwei Piktogramme "Achtung Kinder" auf den Fahrbahnen aufgebracht sind, wäre es sinnvoll, ein drittes Piktogramm an der Kreuzung bzw. vor der Kita aufzubringen und die bereits vorhandenen Piktogramme auszubessern. Es sind immer wieder Autofahrer und besonders Radfahrer, die mit überhöhter Geschwindigkeit bis vor die Kita fahren oder aus beiden Richtungen an der Kita vorbeifahren. Leider sind es oft Eltern, die mit ihrem Pkw zu schnell in die Straße Kalbacher Stadtpfad bis vor die Kita fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1285

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Sicherere Querung der Käthe-Kruse-Straße für Schülerinnen und Schüler

11.04.2025 · Aktualisiert: 30.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2025, OF 600/12 Betreff: Sicherere Querung der Käthe-Kruse-Straße für Schülerinnen und Schüler Der Magistrat wird gebeten, die Sicherheit insbesondere für Schülerinnen und Schüler in der Käthe-Kruse-Straße auf dem Weg zwischen der Grundschule Riedberg und der ESB in der Kita Schatzinsel auf Höhe des Stichwegs Margarethe-Steiff-Straße (siehe Skizze) durch geeignete Mittel zu verbessern, wie dies beispielsweise in der Straße Am Hasensprung an der Querung Am Schlittenberg erfolgreich geschehen ist. Quelle: Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Rund 80 Kinder bewegen sich täglich unbegleitet zwischen der Grundschule Riedberg und der ESB in der Kita Schatzinsel. Hierbei zeigt sich, dass die Kinder zumeist dem breiten Fußweg auf der Südseite der Käthe-Kruse-Straße folgen und auf Höhe des Stichwegs der Margarethe-Steiff-Straße auf die nördliche Seite wechseln. Die schnurgerade Käthe-Kruse-Straße verführt gleichzeitig die Autofahrer:innen, die Höchstgeschwindigkeit auszureizen oder sogar zu übertreten. Eine beiderseitige Fahrbahnverengung durch Linien und rot-weiße-Poller wie in Kalbach Am Hasensprung bremst den Verkehr und verkürzt den Querungsweg für die Kinder spürbar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 600/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 12 am 23.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 600/12 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Mehrzweckhalle für Kalbach-Riedberg

12.01.2025 · Aktualisiert: 30.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2025, OF 579/12 Betreff: Mehrzweckhalle für Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat 12 bittet den Magistrat, im Zusammenhang mit der Stellungnahme ST 1645 vom 09. September 2024, Planungsmittel bereitzustellen, um die Machbarkeit der Mehrzweckhalle am Standort Kalbacher Stadtpfad zu prüfen. Ferner wird in der Stellungnahme Bezug genommen auf die Alte Turnhalle als Veranstaltungsort für den Stadtteil. In diesem Zusammenhang bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen: a. Ist die bestehende Alte Turnhalle, wie in der ST 1645 und im Arbeitsgespräch mit dem Stadtplanungsamt vom 20. November 2024 beschrieben, als alternativ nutzbarer Raum für kulturelle Veranstaltungen und Versammlungen verschiedener Stadtteilakteure geeignet? b. Besteht ein barrierefreier Zugang für Stadtteilakteure (z. B. Vereine, Initiativen) zur Alten Turnhalle, im Sinne der Buchung bzw. Nutzungsrechte? Liegt die Entscheidung über die Vermietung allein beim aktuellen Mieter/vereinseitigen Betreiber, bzw. welche Kapazitäten stehen beispielsweise wochentags zwischen 17:00 Uhr und 21:00 Uhr auch für andere Stadtteilakteure realistisch zur Buchung zur Verfügung? c. Welche finanziellen Mittel und Maßnahmen sind notwendig, um den uneingeschränkten Weiterbetrieb der Alten Turnhalle für die kommenden 5-10 Jahre sicherzustellen, insbesondere hinsichtlich technischer, infrastruktureller oder sicherheitstechnischer Anforderungen? d. Beabsichtigt die Stadt potenziell den Eigenbetrieb und die Verwaltung der Alten Turnhalle, wenn sie weitere Finanzmittel investiert? Steht eine breite und barrierefreie Nutzung durch Stadtteilakteure nicht gegen die (berechtigten) Interessen des Riedberger SV als aktuellen Betreiber und Nutzer? e. Wurde eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit einer weiteren Sanierung und Ertüchtigung der Alten Turnhalle vorgenommen, und welche Ergebnisse liegen dazu vor? Gibt es planungsrechtliche Fragestellungen oder Hindernisse, die bei einer weiteren Sanierung und Nutzung der Alten Turnhalle zu berücksichtigen sind? Begründung: Der Bedarf für eine Mehrzweckhalle im Stadtteil Kalbach-Riedberg ist unzweifelhaft hoch. Weder am Riedberg noch in Kalbach steht unseres Erachtens eine zentrale Einrichtung für kulturelle Veranstaltungen, Versammlungen, Vereinsaktivitäten oder Ausstellungen zur Verfügung. Die bestehenden Alternativen, wie die Schulaulen, sind anders als zugesagt offensichtlich weder räumlich noch funktional für diese Zwecke ausgelegt. Die Alte Turnhalle wird derzeit als Übergangslösung genutzt, erfüllt jedoch die Anforderungen des Stadtteils nur begrenzt. Ihre Kapazitäten und ihr technischer Zustand reichen nicht aus, um Veranstaltungen wie beispielsweise die jährliche Kinderbuchmesse oder Theater- und Tanzvorführungen langfristig angemessen durchzuführen. Räumlichkeiten sind ein zentrales Thema, um Stadtteilakuteren und Bürgern die angemessene soziale Teilhabe und gesellschaftliches Engagement zu ermöglichen. Zudem könnte eine Nutzung durch breitere Stadtteilgruppen Konflikte mit den Interessen des aktuellen Betreibers aufwerfen. Eine wirtschaftliche und planungsrechtliche Prüfung der Alten Turnhalle ist notwendig, um die Eignung als längerfristige Lösung sicher zu beurteilen. Die Beantwortung der Fragen ist entscheidend, um sowohl kurz- als auch langfristige Lösungen gemeinsam mit dem Ortsbeirat für die Infrastruktur des Stadtteils zu entwickeln. Dies betrifft einerseits die Realisierung der Mehrzweckhalle und andererseits die optimale Nutzung und Erhaltung bestehender Einrichtungen wie der Alten Turnhalle. Ziel ist es, den kulturellen und gemeinschaftlichen Bedürfnissen der Bürger gerecht zu werden und eine nachhaltige Perspektive für Kalbach-Riedberg zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 579/12 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Drainage an der unteren Kätcheslach instand setzen

08.11.2024 · Aktualisiert: 15.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6085 entstanden aus Vorlage: OF 549/12 vom 28.10.2024 Betreff: Drainage an der unteren Kätcheslach instand setzen Der Magistrat wird gebeten, den Drainage-Durchlass am Verbindungsweg vom Kätcheslachweiher zum Kalbacher Stadtpfad (In der Kätcheslach, etwa auf Höhe des Pfostens des Kinderwanderwegs) instand zu setzen. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Die Drainage an der markierten Stelle unter dem asphaltierten Weg ist seit Längerem verstopft, wodurch sich Regenwasser auf dem nördlich davon gelegenen Feld staut und das Pflanzenwachstum auf einer größeren Fläche verhindert, wie im Bild (aufgenommen nach etlichen regenfreien Tagen!) sichtbar. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 614 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Landschaftspflegerische Maßnahme an der Kätheslachmulde

21.10.2024 · Aktualisiert: 14.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 560/12 Betreff: Landschaftspflegerische Maßnahme an der Kätheslachmulde Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Brief folgenden Inhaltes zu schreiben: Der Magistrat wird gebeten durch seine zuständigen Ämter die Kätcheslachmulde beginnend vom Überlaufbauwerk Kätheslachweiher bis zum Kalbacher Stadtpfad landschaftspflegerisch freizuschneiden. Begründung: Bei Starkregenereignissen muss die Mulde ihre entwässerungstechnischen Aufgaben erfüllen, daher ist ein Rückschnitt nötig. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 560/12 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Genehmigung für die Erneuerung und den Ausbau des Kinderwanderweges

13.09.2024 · Aktualisiert: 23.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5924 entstanden aus Vorlage: OF 538/12 vom 02.09.2024 Betreff: Genehmigung für die Erneuerung und den Ausbau des Kinderwanderweges Der Magistrat wird gebeten, für die Erneuerung des Kinderwanderweges Kalbach-Riedberg den Ersatz bzw. teilweise Neubau von Holzstelen im Landschaftsschutzgebiet zwischen Kalbach und Riedberg entsprechend der beigefügten Skizze und Bilder zu genehmigen. Dies entspricht den Stationen, die bei einem Rundgang mit der Unteren Naturschutzbehörde am 10.07.2024 inspiziert wurden. Die konkrete Umsetzung und Finanzierung werden zu einem späteren Zeitpunkt geklärt. Quelle: OpenStreet und Contributors plus eigene Markierungen Die Standorte 12 bis 17 sollen neu hinzukommen. Station 1, Drehscheibenspielplatz: Hier soll zusätzlich eine Infotafel aufgestellt werden (befindet sich bisher am Bonifatiusbrunnen). Station 12, Rudolf-Schwarz-Platz: Station 13, Billabong: Station 14, Streuobstwiese: Station 15, Bauernhofspielplatz: Station 16, Verlängerung An der Bergstraße: Station 17, Am Schlittenberg: Alle Fotos: privat Begründung: Der bereits bestehende Kinderwanderweg wird unter Koordination der Kinderbeauftragten Riedberg und Kalbach mit Unterstützung des Ortsbeirats und der IG Riedberg e. V. durch mehrere Schulklassen vom Riedberg neu konzipiert und in diesem Zuge inhaltlich und örtlich erweitert. Ein Teil der Standorte der Holzstelen, an denen die Schilder für die einzelnen Stationen befestigt werden, liegt im Landschaftsschutzgebiet, was eine Freigabe zur Installation erfordert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 46 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1206 Beratung im Ortsbeirat: 12

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wasser in der Talstraße Höhe Hausnummer 24

05.07.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5758 entstanden aus Vorlage: OF 530/12 vom 19.05.2024 Betreff: Wasser in der Talstraße Höhe Hausnummer 24 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, weshalb sich auf dem Weg zwischen der Kindertagesstätte St. Laurentius und den Pavillons der Grundschule permanent eine große Pfütze bildet, die auch bei trockenem Wetter nicht austrocknet und sich jetzt bis auf das Grundstück der Pavillons erstreckt, und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um diesen Missstand zu beheben. Begründung: Diese große Pfütze, die sich bei Starkregen zur Wasserlache ausweitet, entstand nach den letzten Straßenbauarbeiten in diesem Straßenabschnitt. Augenscheinlich kommt das Wasser aus der Erde des Pavillongrundstücks, nicht von oder aus den Pavillons, und fließt in die Mulde des Weges. Auch zukünftig wird bei Starkregen das Wasser vom Stichweg Am Hasensprung in Richtung Pavillons abfließen und zum Problem werden, wenn die Keller und die Souterrainwohnung der Wohnanlage unter Wasser stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2093 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verbotsschild für Sperrmüll in der Straße Am Schlittenberg auf Höhe des Spielplatzes/Ecke Am Hasensprung

12.06.2024 · Aktualisiert: 11.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2024, OF 533/12 Betreff: Verbotsschild für Sperrmüll in der Straße Am Schlittenberg auf Höhe des Spielplatzes/Ecke Am Hasensprung Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten das zuständige Amt schriftlich zu bitten in dem obigen Bereich in der Mitte der Fläche, die als wilde Sperrmüllfläche missbraucht wird, ein Verbotsschild aufzustellen. Foto: Google maps Begründung: Die kleine Grünfläche, die in Privateigentum steht, wird leider öfters und regelmäßig als Sperrmüllablagerungsfläche missbraucht. Da die FES eine kostenlosen Sperrmüllservice anbietet, ist dieser Zustand nicht hinnehmbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 533/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung nach den Worten "Die kleine Grünfläche, die" das Wort "möglicherweise" eingefügt wird. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Volt, Linke und BFF gegen FDP (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehrzweckhalle für Kalbach-Riedberg

26.04.2024 · Aktualisiert: 27.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5456 entstanden aus Vorlage: OF 518/12 vom 24.03.2024 Betreff: Mehrzweckhalle für Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Grundstück im Kalbacher Stadtpfad, auf dem die neue Kita gebaut wird, auch eine Mehrzweckhalle für den Stadtteil Kalbach-Riedberg zu bauen. Begründung: Der Stadtteil Kalbach-Riedberg hat 23.000 Einwohner und kein Bürgerhaus bzw. eine Mehrzweckhalle. Kulturelle Veranstaltungen wie Theater, Versammlungen, Vereinsaktivitäten und Ortsbeiratssitzungen etc. müssen in den Kirchengemeinden und den Aulen der Schulen durchgeführt werden. Bei der Planung des neuen Stadtteils Riedberg hat man vergessen, eine Mehrzweckhalle zu planen, und somit das Bedürfnis der Menschen nach Kultur, Treffpunkten und Gemeinschaft außer Acht gelassen. Dabei ist die bauliche Entwicklung am Riedberg nahezu abgeschlossen. Auch Kalbach entwickelt sich stetig weiter, viele junge Familien sind in den ruhigeren Teil des Stadtteils neu hingezogen und vermissen einen Mehrzweckraum für Kultur und Gemeinschaft. In Kalbach findet jedes Jahr die Kinderbuchmesse Klapperschlange statt. Die Alte Turnhalle ist nur für eine begrenzte Anzahl Besucher freigegeben, sodass eine echte Kinderbuchmesse mit mehreren Bücherständen nicht mehr möglich ist. Sie ist nichts weiter als eben eine Turnhalle, die allerdings ihren Zweck erfüllt. Der Kinderverein, ein wichtiger Bestandteil in der Welt der Kalbach-Riedberger Kinder, hätte in einer Mehrzweckhalle eine adäquate Heimat. Tanz- und Theaterveranstaltungen sind im Stadtteil Kalbach-Riedberg nur in Gemeindesälen und Aulen der Schulen möglich, deren Zweck eigentlich ein anderer ist. In der Mehrzweckhalle könnte zum Beispiel eine kleine Ausstellungsabteilung eingerichtet werden, denn auf dem städtischen Gelände in der Talstraße befindet sich ein fränkisches Gräberfeld. Wenn dort die Ausgrabungen stattfinden, wird man Grabbeigaben und sonstige wertvolle Artefakte finden. Auch die jüngere Geschichte des Riedberges hätte eine Ausstellung mit den Besonderheiten des Riedberges und seiner Entstehung verdient. Es gibt genügend Gründe, im Kalbacher Stadtpfad eine Mehrzweckhalle für den Stadtteil Kalbach-Riedberg zu bauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1645 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 23-20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abfluss vom Verbindungsweg Kalbach-Riedberg zum Kätcheslachweiher herstellen

15.03.2024 · Aktualisiert: 13.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5295 entstanden aus Vorlage: OF 492/12 vom 15.03.2024 Betreff: Abfluss vom Verbindungsweg Kalbach-Riedberg zum Kätcheslachweiher herstellen Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Ortslandwirt einen Wasserabfluss herzustellen vom Entwässerungsgraben, der vom Verbindungsweg Kalbach-Riedberg (Nähe An der Bergstraße) hinunter zum Kätcheslachweiher führt (siehe Markierung "X" in der Skizze unten), zum Kätcheslachweiher. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: An der bezeichneten Stelle fließt das Wasser nicht weiter ab zum Kätcheslachweiher und überflutet stattdessen regelmäßig Wege und angrenzende Felder, siehe auch bereits Stellungnahme vom 24.10.2016, ST 1467, und folgendes Bild: Quelle: privat Bei einem Ortstermin mit der Stadtentwässerung Frankfurt wurde dies auch seitens der SEF kritisiert und auf die Gefahr von Glatteisbildung auf dem überfluteten Weg (links im Bild nur andeutungsweise sichtbar) hingewiesen. Das Wasser unterirdisch in den Kätcheslachweiher abzuleiten (ca. 40 Meter), erscheint als sinnvolle Lösung. Eine Ableitung unter dem Weg hindurch zum Nachbarfeld hingegen erscheint nicht sinnvoll, da dann die Rückhaltefunktion des Kätcheslachweihers nicht mehr genutzt werden kann und das Überflutungsrisiko am weiter talwärts liegenden Kalbach steigen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 741 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 12 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherung eines verwahrlosten Hauses im Kalbacher Stadtpfad 17

19.01.2024 · Aktualisiert: 08.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2024, OM 4984 entstanden aus Vorlage: OF 471/12 vom 03.01.2024 Betreff: Sicherung eines verwahrlosten Hauses im Kalbacher Stadtpfad 17 Vorgang: OM 313/11 OBR 12; ST 1088/11; OM 3464/18 OBR 12; ST 2056/18; V 77/21 OBR 12; ST 1771/21 Der Magistrat wird gebeten, das leer stehende verwahrloste Haus im Kalbacher Stadtpfad 17 mit geeigneten, nachhaltigen Maßnahmen zu sichern. Begründung: In den Jahren 2011 und 2018 hatte der Ortsbeirat 12 bereits Anregungen gestellt, in denen der Magistrat gebeten wurde, dieses Haus zu sichern bzw. sichern zu lassen. Leider wurde in den Stellungnahmen ST 1088 und ST 2056 dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass von dem Gebäude keine Gefahr ausgeht. Das sehen die Bürger Kalbachs, die direkten Nachbarn und die Eltern der Kinder, die die gegenüberliegende Kita besuchen, allerdings anders. Dieses Haus ist ein Sicherheitsrisiko. Das dem Zerfall preisgegebene Haus ist für jedermann zugänglich und ungebetene Besucher machen Feuer und randalieren. In Abständen wird dort auch übernachtet. Hinzu kommt, dass einige Dachziegel nicht mehr fest sind und bereits abrutschen. Da das Haus unbefugt benutzt wird, bleibt es nicht aus, dass sich Ungeziefer, wie z. B. Ratten, dort aufhalten. Es besteht durchaus Gefahr für die Bürger und die Kinder der Kita. Die Sicherungsmaßnahmen gemäß Stellungnahme ST 1771 waren nur von kurzer Dauer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011, OM 313 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2011, ST 1088 Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3464 Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2056 Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 77 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1771 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 710 Aktenzeichen: 63-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Schleichverkehr im Kalbacher Stadtpfad

08.01.2024 · Aktualisiert: 26.01.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2024, OF 468/12 Betreff: Schleichverkehr im Kalbacher Stadtpfad Die Ortsvorsteherin Kalbach-Riedberg wird gebeten, zu einem Ortstermin unter Beteiligung relevanter Ämter, der Polizei und des Ortslandwirts einzuladen, um im Kalbacher Stadtpfad südlich der Kita 10 über Möglichkeiten zur Reduzierung oder Verhinderung von Schleichverkehr zu finden. Begründung: Leider gibt es mittlerweile einen Schleichverkehr zwischen dem Kalbacher Stadtpfad ab der Kita 10 und der Talstraße. Ein Ortstermin soll Lösungen entwickeln, die diesen Schleichverkehr verhindert oder zumindest verringern, da der Kalbacher Stadtpfad zu eng ist, um neben Fuß-, Rad- und Reitverkehr auch noch Kraftfahrzeuge zu vertragen, die nicht als direkte Anlieger zur Durchfahrt berechtigt sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 468/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass auf das Schreiben der Ortsvorsteherin vom 25.07.2023 sowie die drei abgesagten Termine seitens der städtischen Ämter verwiesen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Entschärfung der Gefahrenstellen an der Straße An der Bergstraße

20.11.2023 · Aktualisiert: 14.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2023, OF 450/12 Betreff: Entschärfung der Gefahrenstellen an der Straße An der Bergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten mit den zuständigen Ämtern wie u. a. dem ASE, dem Ordnungsamt, der Landespolizei unter Beteiligung des Ortsbeirates einen Ortstermin zu vereinbaren, um 1. die Zu- und Einfahrten aus und in die Straßen "Habichtsweg" und "Sperberweg" so zu sichern, dass ein uneingeschränkter Blick in die Straße "An der Bergstraße" möglich wird und 2. Maßnahmen zu prüfen, die auch die Geschwindigkeit reduzieren. Begründung: Im Kurven-Kreuzungsbereich der o. g. Straßen wird in der Regel so geparkt, dass erst viel zu spät Fahrzeuge und vor allen Fahrräder wahrgenommen werden, was zu gefährlichen Verkehrssituationen führt. Nach § 12 StVO ist ein Abstand zur eigentlichen Krümmung/Schnittpunkt von 5 m in beide Richtungen einzuhalten. Bei Missachtung ist dies sogar ein Bußgeldtatbestand von 35 €. Zwar sollte dies den Fahrzeughaltern bekannt sein, doch leider wird dies nicht eingehalten. Eine Markierung könnte an diesen Stellen für Abhilfe sorgen und das Unrechtbewusstsein steigern. Durch das starke Gefälle der Straße wird auch häufig ein Geschwindigkeitsübertritt (von 30km/h) wahrgenommen, was auch eine Gefahr für Fußgänger*innen darstellt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 450/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fernwärme in Kalbach-Riedberg

22.09.2023 · Aktualisiert: 18.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2023, OM 4527 entstanden aus Vorlage: OF 431/12 vom 31.08.2023 Betreff: Fernwärme in Kalbach-Riedberg Vorgang: OM 2660/22 OBR 12 Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen laut Gesetzentwurf der Bundesregierung bis Mitte 2026 eine kommunale Wärmeplanung erstellen. Dazu gehört auch Frankfurt. Damit dieses Vorhaben gelingen kann, sollte die Stadt Anregungen der Ortsbeiräte mit berücksichtigen, da diese sich mit den örtlichen Gegebenheiten bestens auskennen. Der Magistrat wird gebeten, bei der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung zu prüfen, 1. ob die vorhandenen Fernwärmeleitungen im Bereich des neu errichteten Baugebietes "Berghöfe" durch den Bonifatiuspark in den Bereich des Bauabschnittes von "Heddernheim Nord" mit u. a. den Straßen Im Klausenstück, Crutzenkirchweg, Am Bonifatiusbrunnen etc. verlängert werden können ; 2. ob das auf dem Riedberg vorhandene Fernwärmenetz über die Straße Am Bonifatiusbrunnen und 3. über die Straße An der Bergstraße auf einfachem Weg - weil durch das Feld - nach Kalbach geführt werden kann und 4. ob die Wärme aus den beiden Rechenzentren im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" sowie 5. aus der in Prüfung befindlichen Biogasanlage im Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" ebenfalls in das Wärmenetz eingespeichert werden könnte (OM 2660). Begründung: Für die Bürgerinnen und Bürger in Kalbach-Riedberg ist Planungssicherheit wichtig. Sie sollten frühzeitig wissen, über welche Optionen sie beim Austausch einer alten Heizungsanlage verfügen können. Außerdem wird davon ausgegangen, dass nach einer energetischen Sanierung eines Wohngebäudes der Energiebedarf sinkt. Das heißt, dass das im Ortsteil bereits existierende Fernwärmenetz schon bei gleicher Einspeiseleistung zukünftig mehr Haushalte als heute versorgen kann. Ein Anschluss weiterer Straßenzüge an das existierende Fernwärmenetz ist daher sinnvoll. Die Bekanntgabe der Ausbaupläne sollte rechtzeitig erfolgen. Auch soll so vermieden werden, dass z. B. die Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümer zuvor bereits eine Wärmepumpe installiert haben und die notwendige Anschlussdichte für einen wirtschaftlichen Ausbau und Betrieb des Fernwärmenetzes verloren geht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2022, OM 2660 Anregung vom 08.11.2024, OA 504 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 393 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 12 am 07.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 12 am 06.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Freie Fahrt für die Feuerwehr

14.07.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4309 entstanden aus Vorlage: OF 400/12 vom 03.07.2023 Betreff: Freie Fahrt für die Feuerwehr Der Magistrat wird gebeten, die Feuerwehr (Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr Kalbach) dabei zu unterstützen, im Einsatzfall schnellstmöglich zu etwaigen Einsatzorten zu gelangen. Dies betrifft insbesondere die folgenden Stellen im Stadtteil (jeweils mit Lösungsvorschlag): 1. Am Bergwerk: jeweils ein Parkplatz links und rechts der Straße zwischen Hausnummer 5c und 6b müsste entfallen; 2. Im Kirschenwäldchen: In dieser engen Straße besteht rechtsseitig ein Parkverbot, welches aber augenscheinlich missachtet wird. Die Freihaltung der Straße zur Durchfahrt könnte beispielsweise durch ca. monatliche Kontrollen der Verkehrspolizei verbessert werden; 3. Am Hasensprung/Über den Gartenwiesen: Einfahrt wegen bis zur Straße Am Hasensprung parkender Pkw nicht möglich; 4. Verbesserung der Einfahrtmöglichkeit in die Straße An der Landwehr durch geeignete Mittel: 5. Hullach: Die ein bis zwei Parkplätze vor den "Einfahrt verboten"-Schildern sollten entfallen (durch Poller wie im oberen Teil der Straße), um eine Einfahrt auf den Hof der Feuerwehr (im Bild rechts) auch mit Löschfahrzeugen zu ermöglichen; 6. Hullach: Hinter dem Rathaus sollte ein Schild "Parken nur für städtische Bedienstete und Feuerwehr Kalbach" (mit städtischem Siegel) aufgestellt werden. Dies unterstützt im Einsatzfall die Anfahrt der Feuerwehrleute selbst. Begründung: Bei einem Ortstermin an den betroffenen Stellen konnte durch die Fahrt mit dem Löschfahrzeug eindrucksvoll demonstriert werden, dass durch die beschriebenen Engstellen im Einsatzfall wichtige Zeit durch Rangieren im Schritttempo verloren geht oder schlimmstenfalls ein Einsatzort gar nicht direkt erreicht werden kann und das Einsatzmaterial dann über längere Strecken mit entsprechendem Zeitverlust verlegt werden müsste. Dies ist im Sinne der Sicherheit der Kalbacher Bürgerinnen und Bürger nicht hinzunehmen. Nicht immer sind die Erfordernisse zur Fahrt eines Einsatzfahrzeuges den Anwohnerinnen und Anwohner bewusst, sodass durch punktuelle Maßnahmen deutlicher auf die Sicherheitserfordernisse hingewiesen werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2455 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neubau der Kita Kalbacher Stadtpfad

14.07.2023 · Aktualisiert: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4318 entstanden aus Vorlage: OF 413/12 vom 01.07.2023 Betreff: Neubau der Kita Kalbacher Stadtpfad Vorgang: OA 343/18 OBR 12; EA 102/22 OBR 12 Der Magistrat wird aufgefordert, über die Pläne und den zu erwartenden Zeitraum des Baus des geplanten Neubaus der Kita Kalbacher Stadtpfad zu berichten oder diese dem Ortsbeirat durch Vertreter des Magistrats persönlich vorzustellen. Begründung: Mit der Anregung OA 343 wurde der Neubau der Kita Kalbacher Stadtpfad vom Ortsbeirat 12 einstimmig verabschiedet. Dieser Antrag durchlief den Jugendhilfeausschuss, den Bildungsausschuss, es folgten im Laufe der Jahre mehrere Anträge und er wurde als Etat-Antrag vom 18.03.22, EA 102, gestellt. Trotz des eindeutigen Willens der Bürger und deren politischen Vertreter und mehrmaliger Aufforderung durch den Ortsbeirat, sich mit einer Stellungnahme zu äußern, kam keinerlei Reaktion vom Magistrat. Seit fünf Jahren läuft diese Anregung ohne eine Stellungnahme des Magistrats. Es ist jetzt höchste Zeit, dass der Magistrat reagiert, denn es geht hier schließlich um die Kalbacher Kinder und die Kinder vom Riedberg, die in das KiZ 10 gehen. Das Kinderzentrum Kalbacher Stadtpfad (KiZ 10) ist eine Containeranlage älterer Bauweise, welche stark reparaturanfällig ist. Vor allem bei aktuell sehr hohen Außentemperaturen stellt der Aufenthalt im Container meist eine große Belastung dar, sowohl für die Kinder als auch die Betreuer. Mehrere Eltern sowie der Elternbeirat des Kinderzentrums sind sehr verärgert über die Nichteinhaltung der Zusage der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, dass die zuvor kommunizierte "Übergangslösung" (die Betreuung der Kinder in der Containeranlage) schon seit langer Zeit keine Übergangslösung - sondern ein Dauerzustand - geworden ist. Zusätzlich kommt hinzu, dass in Kalbach ein sehr großer Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren vorhanden ist. Zu Beginn der Planung des neuen Gebäudes war mindestens eine U3-Gruppe geplant. Sollte diese entstehen, würde auch das zu einer großen Entlastung in Bezug auf Betreuungsplätze im U3-Bereich in ganz Kalbach führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 30.11.2018, OA 343 Etatanregung vom 18.03.2022, EA 102 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2073 Aktenzeichen: 40-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sperrfläche am Kalbacher Stadtpfad entfernen

05.05.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3948 entstanden aus Vorlage: OF 388/12 vom 20.04.2023 Betreff: Sperrfläche am Kalbacher Stadtpfad entfernen Vorgang: OM 3290/22 OBR 12; ST 676/23 Mit der Stellungnahme vom 10. März 2023, ST 676, wurde der Einrichtung der Haltestelle für den Bücherbus in Kalbach leider eine Absage erteilt. Der Magistrat wird daher gebeten, die Sperrflächen am Kalbacher Stadtpfad zwischen den Straßen An der Bergstraße und An der Wellenburg, gegenüber der Hausnummer 1, zu entfernen. Diese markierte ursprünglich die Haltestelle des Bücherbusses, der den Stadtteil schon seit 2005 nicht mehr anfährt. Begründung: Es gibt Beschwerden aus der Gemeinde, dass in diesem Bereich immer wieder Strafzettel ausgestellt werden. Die Bücherbus-Schilder wurden seinerzeit demontiert, die Schraffierung der Sperrfläche wurde nicht entfernt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.12.2022, OM 3290 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 676 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1638 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Carsharing-Standorte in Kalbach-Riedberg

05.05.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3951 entstanden aus Vorlage: OF 391/12 vom 24.04.2023 Betreff: Carsharing-Standorte in Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Standorte für die Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen zu prüfen und hierbei auch zu prüfen, ob diese ganz oder teilweise mit Ladepunkten für elektrische Carsharing-Fahrzeuge ausgerüstet werden können: - Zur Kalbacher Höhe, gegenüber Nr. 7; - Käthe-Kruse-Straße, gegenüber Nr. 7; - Riedbergallee, bei Nr. 68; - Konrad-Zuse-Straße, bei Nr. 35; - Ludwig-Fulda-Weg, Nähe Riedbergallee; - Ernst-Abbe-Straße, Nähe Altenhöferallee; - Hans-Bethe-Straße, bei Nr. 12; - Eugen-Kaufmann-Straße, bei Nr. 4; - Hans-Poelzig-Straße, bei Nr. 3; - Cäsar-von-Hofacker-Straße, bei Nr. 10; - Altenhöferallee, gegenüber Nr. 187; - An der Bergstraße, bei Nr. 10; - Lange Meile, südlich der Einmündung Im Brombeerfeld; - Am Oberschlag, bei Nr. 3. Begründung: Carsharing ermöglicht es, die Anzahl privater Pkw in der Gesellschaft zu reduzieren. Sollen diese Fahrzeuge emissionsfrei betrieben werden, ist es aber notwendig, anstelle von sogenannten "Free-Floating-Systemen" mit flexiblem Abstellen auf öffentlichen Parkplätzen eine Lade-Infrastruktur gleich mitzudenken. Die vorgeschlagenen Standorte sorgen für eine akzeptable fußläufige Erreichbarkeit und kombinieren diese mit weiteren Nutzungskombinationen wie Freizeitnutzungen oder Einkäufen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1974 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erneuerung der Fahrbahn im Kalbacher Stadtpfad

24.02.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3636 entstanden aus Vorlage: OF 353/12 vom 05.02.2023 Betreff: Erneuerung der Fahrbahn im Kalbacher Stadtpfad Der Magistrat wird aufgefordert, die sich auflösende Fahrbahndecke (große Schlaglöcher) im Kalbacher Stadtpfad bis zur Höhe der Kita Krambambuli zu erneuern. Begründung: Die Fahrbahn des Kalbacher Stadtpfades weist immer mehr Schlaglöcher auf, die schon jetzt eine Gefahr nicht nur für die Pkws, sondern besonders für Radfahrer und Lastenfahrräder sind. Wenn nicht bald eine Erneuerung der Fahrbahndecke stattfindet, muss mit Personenschäden gerechnet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1196 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrbibliothek-Station „Am Kalbacher Stadtpfad“ wieder anfahren

09.12.2022 · Aktualisiert: 07.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.12.2022, OM 3290 entstanden aus Vorlage: OF 334/12 vom 26.11.2022 Betreff: Fahrbibliothek-Station "Am Kalbacher Stadtpfad" wieder anfahren Der Magistrat wird gebeten, die ehemalige Station "Am Kalbacher Stadtpfad" der Fahrbibliothek der Stadtbücherei in Kalbach wieder anzufahren und somit den seit einiger Zeit eingestellten Leseservice wieder zu aktivieren. Begründung: In Kalbach sind die Kinder mit der Kinderbibliothek, der Schulbibliothek und dem Leseclub in der Außenstelle der Grundschule bestens versorgt. Nicht nur die Kinder und Jugendliche wollen/müssen sich weiterbilden, auch die Erwachsenen sollten, außer durch den Kauf von Büchern, die Möglichkeit zum Ausleihen von Büchern bekommen und durch Lesen von Büchern an Unterhaltung, Bildung und Weiterbildung teilhaben können. Kalbach-Riedberg ist ein wachsender Stadtteil und verzeichnete besonders in den letzten Jahren ein großes Wachstum. Die Fahrbibliothek der Stadtbücherei fährt auf dem Riedberg zwei Stationen an, jedoch keine in Kalbach. Innenstadtbereiche mit einer eigenen Stadtteilbibliothek verfügen teils weiterhin über zwei Stationen der Fahrbibliothek. Daher wäre es wünschenswert, wenn die Fahrbibliothek erneut Halt in Kalbach machen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 676 Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3948 Antrag vom 06.02.2025, OF 590/12

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schraffuren in den Straßen Am Hasensprung, An der Bergstraße und Bachstraße

14.10.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.10.2022, OM 2925 entstanden aus Vorlage: OF 304/12 vom 14.10.2022 Betreff: Schraffuren in den Straßen Am Hasensprung, An der Bergstraße und Bachstraße Der Magistrat wird gebeten, an den folgenden Stellen Grenzmarkierungen für Halteverbote (Zeichen 299 StVO) anzubringen: 1. In der Kurve der Straße Am Hasensprung auf Höhe der Hausnummer 93, siehe Skizze 1; 2. gegenüber der Einmündung der Straße Am Höllenberg in die Straße An der Bergstraße in einer Breite von mindestens zehn Metern vom Schnittpunkt der Fahrbahnkanten An der Bergstraße/Habichtsweg, siehe Skizze 2 und 3. in der Bachstraße an der Einmündung zur Kalbacher Hauptstraße, siehe Skizze 3. Skizze 1. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Skizze 2. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen. Zur besseren Sichtbarkeit wurde ein parkendes Auto unter der Schraffur wegretuschiert. Skizze 3. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen. Begründung: Im ersten genannten Bereich wird immer wieder verboten gehalten und geparkt, wodurch es wiederum zu gefährlichen Begegnungen in der Kurve kommt. Die Markierung erinnert an das Halteverbot an solchen Engstellen. Im zweiten genannten Bereich ist es größeren Fahrzeugen (z. B. von Lieferdiensten) nicht möglich, von der Straße Am Höllenberg aus nach links abzubiegen, wenn gegenüber geparkt wird. Im dritten genannten Bereich parken regelmäßig Pkws an der Einmündung zur Kalbacher Hauptstraße. Da die Kalbacher Hauptstraße in diesem Bereich in einer Kurve in die Straße Am Weißkirchener Berg übergeht, muss die Sicht auf die Kalbacher Hauptstraße für die Verkehrsteilnehmer gewährleistet sein. Dies ist nicht der Fall, wenn parkende Autos die Sicht behindern. Markierte Sperrflächen können hier hilfreich sein. Vergleichbare Markierungen werden schon an zahlreichen Stellen eingesetzt, zum Beispiel in der nördlichen Hälfte der Mauerfeldstraße in Oberursel-Weißkirchen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 374 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sperrfläche am Kalbacher Stadtpfad entfernen

22.09.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2022, OF 309/12 Betreff: Sperrfläche am Kalbacher Stadtpfad entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, die Sperrflächen am Kalbacher Stadtpfad zwischen den Straßen An der Bergstraße und An der Wellenburg, gegenüber der Hausnummer 1 zu entfernen. Diese markierte ursprünglich die Haltestelle des Bücherbusses, der den Stadtteil schon seit Jahren nicht mehr anfährt. Begründung: Es gibt Beschwerden aus der Gemeinde, das in diesem Bereich immer wieder Strafzettel ausgestellt werden. Die Bücherbus-Schilder wurden seinerzeit demontiert, die Schraffierung der Sperrfläche wurde leider nicht entfernt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 12 am 11.11.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 309/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 12 am 09.12.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 309/12 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung für KiZ 10 im Kalbacher Stadtpfad

06.05.2022 · Aktualisiert: 30.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2125 entstanden aus Vorlage: OF 213/12 vom 18.03.2022 Betreff: Verkehrsberuhigung für KiZ 10 im Kalbacher Stadtpfad Der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt des Kalbacher Stadtpfads vor dem KiZ 10 als verkehrsberuhigte Zone (umgangssprachlich "Spielstraße") auszuweisen (siehe Skizze). Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Auch das KiZ 10 am Kalbacher Stadtpfad leidet unter dem Bringverkehr per Auto, worüber der Elternbeirat den Ortsbeirat informiert hat. Ein verkehrsberuhigter Bereich senkt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Schrittgeschwindigkeit ab und reduziert schon dadurch das Unfallrisiko zwischen Autos und kleinen Kindern in diesem Bereich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1912 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 680 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2022 Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.01 Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung Mittel für den Neubau der Kita und des Mehrzweckraums Kalbacher Stadtpfad bereitstellen

18.03.2022 · Aktualisiert: 24.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.03.2022, OF 210/12 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.01 Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung Mittel für den Neubau der Kita und des Mehrzweckraums Kalbacher Stadtpfad bereitstellen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2022 und folgende werden für den Neubau der Kita und des Mehrzweckraum Kalbacher Stadtpfad - u.a. interfraktioneller Antrag OA343 aus 2018 - Mittel i. H. v. 5 Mio EUR eingestellt. Begründung: Kita Neubau und ein entsprechend großer Veranstaltungsraum werden im Stadtteil Kalbach dringend benötigt. Mit ST 2000 vom 29.10.2021 wurde berichtet, dass gemeinsam mit Kita Frankfurt die Beplanung des Grundstücks und die Realisierung des Neubaus vorangetrieben wird. Die Haushaltsmittel sind bereitzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.02.2022, OF 183/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 101 2022 Etatanregung EA 102 2022 1. Die Vorlage OF 183/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 210/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Volt und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2. CDU, 2 GRÜNE, FDP und LINKE. gegen SPD und 1 GRÜNE (= Ablehnung); 2 GRÜNE und Volt (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Pflege eines städtischen Grundstücks an der Ecke Am Markstein/An der Bergstraße

14.10.2021 · Aktualisiert: 04.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2021, OF 108/12 Betreff: Pflege eines städtischen Grundstücks an der Ecke Am Markstein/An der Bergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten an der oben bezeichneten Ecke sein Grundstück zu pflegen und für den Abtransport der an dieser Stelle unnötigen Poller zu sorgen. Begründung: s. Fotos Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 108/12 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme); Volt (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbindungsweg zwischen Riedberg und Kalbach beleuchten

09.07.2021 · Aktualisiert: 19.01.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 589 entstanden aus Vorlage: OF 53/12 vom 23.06.2021 Betreff: Verbindungsweg zwischen Riedberg und Kalbach beleuchten Vorgang: OM 336/21 OBR 12 In der Anregung OM 336 des Jahres 2021 wird der Magistrat gebeten, einen möglichen zukünftigen Schulweg entlang der Alten Riedbergstraße zu beleuchten. Ein Blick auf den Stadtplan offenbart, dass ein Großteil des Einzugsbereichs der IGS aus Kalbach nördlich und nordwestlich der IGS kommen wird und somit der W eg über die Alte Riedbergstraße einen erheblichen Umweg bedeuten würde. Es ist zu befürchten, dass dieser Weg nicht angenommen wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Fußweg in der Verlängerung der Straße Am Schlittenberg Richtung Feldweg bis zum Kätcheslachweiher und von dort zur Ecke Alte Riedbergstraße/Riedbergallee bis zur U-Bahn zu beleuchten. Negative Beeinträchtigungen der Insekten- und Tierwelt durch Lichtverschmutzung sollen minimiert werden. Dies kann durch adaptiv geschaltete Lampen gesehen, eine Beschränkung der Leuchtdauer auf die entsprechenden Zeiten, in denen Kinder den Schulweg nutzen und/oder entsprechend tierfreundliche Beleuchtung. Hier bietet sich zum Beispiel die vom BUND empfohlene langwellige Beleuchtung an, die möglichst niedrig angebracht wird. Durch eine entsprechende Richtcharakteristik kann die Beleuchtung auf den Weg als solchen reduziert werden. Begründung: Der Weg entlang des Schlittenbergs entspricht der kürzesten Wegebeziehung und somit auch dem vermutlich faktischen Schulweg in der Zukunft. In vollem Bewusstsein, dass dieser Weg durch ein Landschaftsschutzgebiet verläuft, sorgt dieser Weg jedoch dafür, dass die kürzeste Strecke mit Lampen versehen werden muss. Auch wenn die Beleuchtung der Alten Riedbergstraße sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung wäre, werden hierdurch große Teile Kalbachs von einem kurzen und sicheren Schulweg abgeschnitten. Gleichzeitig verläuft der Weg entlang eines zukünftigen Vogelschutzgebiet, welches durch die Lampen beeinträchtigt werden würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 336 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2162 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ortsbeirat 12 an Magistrat: Bitte mal melden! Resolution zu unerledigten Drucksachen

09.07.2021 · Aktualisiert: 03.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 585 entstanden aus Vorlage: OF 49/12 vom 28.06.2021 Betreff: Ortsbeirat 12 an Magistrat: Bitte mal melden! Resolution zu unerledigten Drucksachen Vorgang: OA 438/13 OBR 12; OM 3663/18 OBR 12; OM 4050/18 OBR 12; OM 4509/19 OBR 12; V 1450/19 OBR 12; OM 5510/19 OBR 12; OM 6222/20 OBR 12; OM 6223/20 OBR 12; OM 6224/20 OBR 12; OM 6225/20 OBR 12; OM 6248/20 OBR 2; OM 6442/20 OBR 12; V 1747/20 OBR 12; OM 6737/20 OBR 12; V 1864/20 OBR 12; OM 7057/21 OBR 12; OM 7059/21 OBR 12 Der Ortsbeirat besteht auf der Einhaltung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Frankfurt am Main seitens des Magistrats, insbesondere auf die Einhaltung der Zwölfwochenfrist bei Auskunftsersuchen (§ 4 Absatz 10 Satz 3 GOOBR). Dies gilt ausdrücklich nicht nur für den Ortsbeirat 12, sondern auch für alle anderen 15 Ortsbeiräte, mit denen sich der Ortsbeirat 12 in dieser Angelegenheit solidarisch erklärt - der Ortsbeirat 2 hat sich entsprechend schon mit der Anregung OM 6248 von 2020 geäußert. Der Magistrat wird daher aufgefordert, 1. die unerledigten Drucksachen des Ortsbeirates 12 schnellstmöglich zu beantworten; 2. hierbei mit den am längsten zurückliegenden Beschlüssen des Ortsbeirates zu beginnen, also insbesondere mit der Anregung OA 438 vom 01.11.2013 (sic!); 3. bei der Stellungnahme zu den unerledigten Drucksachen in einem gesonderten Punkt "Gründe der verspäteten Stellungnahme" eben die Gründe detailliert aufzuführen, die für die Nichtbeantwortung innerhalb der Frist maßgeblich sind. Dies gilt für folgende Anregungen und Auskunftsersuchen: a) OA 438 vom 01.11.2013: Lärmschutz an der Autobahn A 5 im Stadtteil Kalbach b) OM 3663 vom 14.09.2018: Endgültige Standorte für die geplante sechszügige IGS (Bildungsregion Nord) und das geplante sechszügige Gymnasium (Bildungsregion Mitte-Nord) frühzeitig festlegen und sichern c) OM 4050 vom 30.11.2018: Zusätzliche Betreuungsplätze für Kalbach d) OM 4509 vom 29.03.2019: Erhalt der Kita Sonnenwind e) V 1450 vom 25.10.2019: Klarstellung zu "Warum verbietet der Magistrat Angebote in Kitas?" f) OM 5510 vom 29.11.2019: Antisemitismus in den Schulen und städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen des Ortsbezirks g) OM 6222 vom 19.06.2020: Fachärztezentrum Riedberg h) OM 6223 vom 19.06.2020: Ärzteversorgung auf dem Riedberg und in Kalbach (Schließung des FÄZ) i) OM 6224 vom 19.06.2020: Zukunft des Fachärztezentrums Riedberg j) OM 6225 vom 19.06.2020: Im Rahmen der Beratungen des Bedarfsplans der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen die Besonderheiten "junger" Stadtteile in Großstädten berücksichtigen k) OM 6442 vom 28.08.2020: Informationsweitergabe Fachärztezentrum Riedberg l) V 1747 vom 28.08.2020: Mehrzweckraum Kalbacher Stadtpfad m) OM 6737 vom 23.10.2020: Wegfall ärztlicher Versorgung umgehend kompensieren n) V 1864 vom 27.11.2020: Johanna-Tesch-Schule am Standort Kalbach in der Talstraße o) OM 7057 vom 15.01.2021: Ist ein Schulcampus westlich der A 661 und nördlich der L 3019 möglich? p) OM 7059 vom 15.01.2021: Spielgeräte in der Kita am Kalbacher Stadtpfad; 4. zu allen unter Ziffer 3. aufgeführten unerledigten Drucksachen umgehend zu berichten, an welcher Stelle im Geschäftsgang die jeweilige Drucksache derzeit hängt und seit wann sie dort hängt; 5. allgemein zum Problem und zu den Gründen der unerledigten Drucksachen Stellung zu nehmen; 6. daraus Konsequenzen abzuleiten, wie Ortsbeiräte, Stadtverordnetenversammlung und Magistrat gemeinsam künftig die Nichteinhaltung der Frist gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR vermeiden können. Hierzu regt der Ortsbeirat eine gemeinsame Veranstaltung der Magistratsmitglieder und Fraktionsvorsitzenden der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung und aller Ortsbeiräte an. Begründung: Die Häufung der Nichteinhaltung der Fristen bei bestimmten Themenkomplexen (achtmal Schulen und Kitas, sechsmal Fachärztezentrum) ist zudem prekär, da Spekulationen entstehen könnten, hier würden Entscheidungen bewusst verzögert oder verheimlicht. Solchen Spekulationen muss der Magistrat vorbeugen, bevor dessen Ansehen bei den Bürgerinnen bzw. Bürgern als auch bei den Mandatsträgerinnen bzw. Mandatsträgern in den Ortsbeiräten (weiter) Schaden nimmt. Es dient zur Kenntnis, dass die Anregung des Ortsbeirates 2 vom 24.06.2020, OM 6248, die dieser Anregung als Vorbild diente, ihrerseits auch schon sechsmal bei den "unerledigten Drucksachen" auftaucht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 01.11.2013, OA 438 Anregung an den Magistrat vom 14.09.2018, OM 3663 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2018, OM 4050 Anregung an den Magistrat vom 29.03.2019, OM 4509 Auskunftsersuchen vom 25.10.2019, V 1450 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2019, OM 5510 Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6222 Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6223 Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6224 Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6225 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6248 Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6442 Auskunftsersuchen vom 28.08.2020, V 1747 Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6737 Auskunftsersuchen vom 27.11.2020, V 1864 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7057 Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7059 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 242 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 12 am 06.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 12 am 14.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 12 am 11.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 12 am 09.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 10 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Unterirdischen Bachlauf des Kalbachs prüfen

09.07.2021 · Aktualisiert: 18.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 595 entstanden aus Vorlage: OF 59/12 vom 26.06.2021 Betreff: Unterirdischen Bachlauf des Kalbachs prüfen Der Magistrat wird gebeten, die Rohre des unterirdisch verlaufenden Kalbachs im Bereich des Kalbacher Stadtpfads 5 zu prüfen. Es wurde bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass nach Starkregen das Wasser dort sehr hoch steht. Nach Rücksprache mit der Gewässerunterhaltung wurde mitgeteilt, dass nach jedem Hochwasserereignis die Rechenanlagen im Stadtgebiet Frankfurt kontrolliert und der Rechen geräumt wird. Dies scheint aber nicht auszureichen. Eventuell ist dies aber nicht der einzige Grund, da das Wasser am unterirdisch verlaufenden Kalbach am Ausgang zum Freizeitpark Kalbach nach jedem Starkregen erneut sehr auftritt und auch an der Ecke Kalbacher Stadtpfad/An der Wellenburg immer aus dem Kanal auf die Straße drückt. (Quelle: privat) Begründung: Trotz mehrfachem Hinweis der Anwohner wurde das Problem bisher nicht behoben. Die Sorge ist groß, dass das Wasser, wenn es nicht mehr geregelt durch das Rohr abfließen kann, in die Keller läuft. Auch ist die Straße im Bereich Kalbacher Stadtpfad/An der Wellenburg nach jedem Regen überflutet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 151 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90 32

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzungsbereich An der Bergstraße/Am Hasensprung

11.06.2021 · Aktualisiert: 28.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 332 entstanden aus Vorlage: OF 32/12 vom 25.05.2021 Betreff: Kreuzungsbereich An der Bergstraße/Am Hasensprung Der Magistrat wird gebeten, die Fünf-Meter-Zone an der Kreuzung An der Bergstraße/Am Hasensprung durch Parkwinkel zu markieren. Begründung: An dieser Stelle kommt es oft zu unübersichtlichem Verkehr, insbesondere, wenn Autos in der Fünf-Meter-Zone der Kreuzung parken. Insbesondere wenn ein Auto von der Straße An der Bergstraße in die Straße Am Hasensprung einbiegen will und gleichzeitig ein Auto aus dem Hasensprung kommt, kommt es häufig dazu, dass die einfahrenden Autos wieder rückwärts den Berg herunterfahren müssen. Dies führt insbesondere zu Problemen, wenn dort bereits das nächste Auto auf die Einfahrt wartet. Wenn der Kreuzungsbereich entsprechend frei gehalten werden würde, dann könnte man entsprechend ausweichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1878 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kindertagesstätte Kalbacher Stadtpfad - Status des Neubaus

19.02.2021 · Aktualisiert: 07.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7223 entstanden aus Vorlage: OF 707/12 vom 04.02.2021 Betreff: Kindertagesstätte Kalbacher Stadtpfad - Status des Neubaus Vorgang: OA 343/18 OBR 12; OM 5642/20 OBR 12; ST 1346/20 In der Stellungnahme vom 27.07.2020, ST 1346, berichtet der Magistrat, dass eine weitere sechsgruppige Kindertagesstätte mit einem durch den Stadtteil nutzbaren Mehrzweckraum geplant wird. Dies vorausgestellt, wird der Magistrat gebeten, über den Status der Planung des Neubaus der Kindertagesstätte und des Versammlungs- und Veranstaltungsraums am Kalbacher Stadtpfad zu berichten. Begründung: Der Neubau der Kindertagesstätte und der Mehrzweckhalle an dieser Stelle wird im Stadtteil dringend benötigt. Nicht erst die Corona-Pandemie hat aufgezeigt, dass ein kulturelles Angebot essenziell für die Gesellschaft ist und auch Raum braucht. Die in der Vorlage OA 343 vom 30.11.2018 genannten Bedürfnisse bei der Planung des neuen Versammlungs- und Veranstaltungsraums sind weiterhin zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 30.11.2018, OA 343 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5642 Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1346 Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2024, ST 604 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 12 am 06.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 12 am 14.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 12 am 11.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 12 am 09.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 12 am 27.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 12 am 24.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 12 am 17.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 12 am 05.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 12 am 16.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 12 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 12 am 22.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 12 am 13.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 12 am 08.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 12 am 19.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 12 am 15.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielgeräte in der Kita am Kalbacher Stadtpfad

15.01.2021 · Aktualisiert: 02.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7059 entstanden aus Vorlage: OF 696/12 vom 18.12.2020 Betreff: Spielgeräte in der Kita am Kalbacher Stadtpfad Der Magistrat wird gebeten, die an die Kita 10 bereits vor Monaten gelieferten Spielgeräte möglichst schnell aufzubauen. Begründung: Für Kinder sind nicht nur eine liebevolle Betreuung und Spielangebote, sondern auch eine optisch positive Umgebung für ihre körperliche und seelische Entwicklung sehr wichtig. Im Hof der Kita 10 im Kalbacher Stadtpfad sind einige Spielgeräte gelagert, um sie zu gegebenem Zeitpunkt aufzubauen. Der Sandkasten ist wegen Sicherheitsmängeln abgesperrt und das nun schon seit zwei Jahren und die bereits schon lange gelieferten Geräte stehen hinter einer Absperrung und können nicht bespielt werden. Die Situation ist für die Kinder nicht nachvollziehbar, die Spielgeräte sind da, sie wollen spielen, können sich aber nur mit wenigen beweglichen Spielgeräten beschäftigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 585 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2066 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 12 am 09.07.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 12 am 10.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 12 am 26.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 12 am 21.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 12 am 06.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mini-Skateranlage in Kalbach erweitern

15.01.2021 · Aktualisiert: 12.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7055 entstanden aus Vorlage: OF 692/12 vom 13.12.2020 Betreff: Mini-Skateranlage in Kalbach erweitern Der Magistrat wird gebeten, die sehr kleine Skateranlage auf dem Parkplatz am Kalbacher Stadtpfad (gegenüber Kita Krambambuli) um zwei zusätzliche bewegliche Elemente zu erweitern. Begründung: Auf dem Parkplatz am Kalbacher Stadtpfad befindet sich ein kleines Skate-Element/Rampe, das von den Kindern mit Rollern, Fahrrädern und Skates genutzt wird. Diese hatte früher mehr Elemente, die allerdings abgebaut wurden. An dieser Stelle kann man mit wenigen Mitteln mehr Abwechslung an einer gut erreichbaren Stelle schaffen. So haben Kinder mehr Möglichkeiten, die Freizeit im eigenen Stadtteil zu verbringen, und können sich dort wohlfühlen. Sinnvoll ist die Mitbestimmung und Mitarbeit (Kinderrechte) der Kinder, die Erfahrung haben, welche Elemente attraktiv und platzmäßig geeignet sind. Dies könnte beispielhaft über das Jugendhaus Kalbach geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 829 Aktenzeichen: 67 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kinderzentrum Kalbacher Stadtpfad (KIZ 10)

10.01.2021 · Aktualisiert: 21.01.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2021, OF 706/12 Betreff: Kinderzentrum Kalbacher Stadtpfad (KIZ 10) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Was war der Grund für den Auszug der Kinder und Erzieher*innen aus dem Kinderzentrum (KIZ 10)? 2. Wie lange dauert die Sanierung bzw. Renovierung? 3. Was ist an Maßnahmen und Ausweichquartieren geplant und in welchem Zeitfenster? 4. Wo und wie sollen diese errichtet bzw. gefunden werden? 5. Wie erfolgen in Zeiten des Lockdowns die Verteilung der Kinder und deren Erzieher*innen, um allen eine höchstmögliche Kontaktreduzierung unter Einhaltung der Hygienevorschriften zu gewährleisten? 6. Welche zusätzlichen Räumlichkeiten (z.B. zur Essensversorgung, Toiletten, Waschräume, etc.) werden an den drei aufnehmenden Einrichtungen (KIZ Im Hain 134, KIZ Magda-Spiegel-Weg, KIZ Ernst-Balser-Straße), geplant und/oder errichtet, um die Kinder aus den Turnräumen wieder in kindgerechten Gruppenräumen unterzubringen? 7. Wie soll der überschaubare Außenbereich der drei KIZ weitere Kinder aufnehmen? 8. Wie wird zeitnah sichergestellt, dass es nicht in allen drei aufnehmenden Einrichtungen eine Überbelegung gibt, die nun durch die zusätzlichen Kinder eingetreten ist? Begründung: Nach Auskunft einer Elternvertreterin des KIZ 10 erhielten die Eltern am Freitag, den 11.12.20 eine Information, dass ihre Kinder ab Montag, den 14.12.20 in drei verschiedenen Kitas (KIZ Im Hain, KIZ Magda-Spiegel-Weg, KIZ Ernst-Balser-Straße) ausgelagert werden müssen. Es stehen dringende Sanierungsmaßnahmen an, um eine sichere Betreuung der Kinder zu gewährleisten. Bei einer Ortsbegehung im KIZ 10 wurden so gravierende Mängel festgestellt, dass diese Entscheidung getroffen werden musste. Seit dieser Zeit befinden sich in jeder der drei Kindergartengruppen des KIZ Im Hain je 5 zusätzliche Kinder und im Hort weitere 24 Kinder. Im KIZ Magda-Spiegel-Weg wird eine Kindergartengruppe mit 26 Kindern im Turnraum betreut und im KIZ Ernst- Balser-Straße werden 29 Kinder in einem Turnraum betreut. Dieser Zustand ist - gerade in der jetzigen Zeit - nicht zu akzeptieren und muss von Seiten der Stadt Frankfurt unverzüglich geändert werden. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1895 2021 Die Vorlage OF 706/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bodenhülsen für die Absperrgitter auf dem Parkplatz vor der Kita Krambambuli

27.11.2020 · Aktualisiert: 19.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6940 entstanden aus Vorlage: OF 667/12 vom 12.11.2020 Betreff: Bodenhülsen für die Absperrgitter auf dem Parkplatz vor der Kita Krambambuli Der Magistrat wird gebeten, die Absperrgitter auf dem großen Parkplatz am Kalbacher Stadtpfad (vor der Kita Krambambuli) mit entsprechenden Bodenhülsen zu versehen. Die Absperrgitter sollten händisch und zerstörungsfrei entfernt und wieder eingesetzt werden können. Begründung: Im Sommer dient der Parkplatz am Kalbacher Stadtpfad als Kerbeplatz. Um das Zelt aufzubauen, müssen die Absperrgitter kurzzeitig entfernt werden. In den vergangenen Jahren war dies mit großen Umbauarbeiten verbunden, welche man mit entsprechend standardisierten Hülsen sehr leicht vermeiden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 213 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsspiegel Talstraße/Am Hasensprung

27.11.2020 · Aktualisiert: 12.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6939 entstanden aus Vorlage: OF 666/12 vom 12.11.2020 Betreff: Verkehrsspiegel Talstraße/Am Hasensprung Vorgang: OM 557/16 OBR 12; ST 1564/16 Der Magistrat wird gebeten, den Verkehrsspiegel an der Einmündung Talstraße in die Straße Am Hasensprung durch einen doppelten Spiegel mit Blick in beide Richtungen zu ersetzen. Begründung: Die bereits vom Ortsbeirat im August 2016 gestellte Anregung zum Austausch des vorhandenen, einseitigen Verkehrsspiegels durch einen Verkehrsspiegel, der den Verkehrsteilnehmern, Autofahrern und Radfahrern aus beiden Richtungen Einsicht in die Straße Am Hasensprung gewährt, wurde vom Magistrat mit der Stellungnahme vom 21.11.2016, ST 1564, aus nicht nachvollziehbaren Gründen abgelehnt. Wer dort täglich entlangfährt, ist sicher kompetent genug, die gefährliche Situation einzuschätzen. Der bereits vorhandene Verkehrsspiegel ist nur für die Verkehrsteilnehmer sinnvoll, die von Osten kommend in die Straße Am Hasensprung einbiegen wollen. Die Verkehrsteilnehmer, auch die Radfahrer, die von Westen kommen, können in die Straße Am Hasensprung nur einsehen, wenn sie bis zur Mitte der Fahrbahn der Straße Am Hasensprung vorfahren. Um einem entgegenkommenden Fahrzeug auszuweichen, muss man rückwärts über den Zebrastreifen fahren. Diese Straßen sind der offizielle Schulweg der Schülerinnen und Schüler der Grundschule Kalbach, von daher ist eine vorausschauende Fahrweise hier besonders wichtig. Zusätzlich befinden sich in der Nähe drei Kindertagesstätten. Um die Verkehrssicherheit hier nochmals zu erhöhen, wird um den Austausch des Spiegels gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 557 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1564 Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 689 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Piktogramme „Spielstraße“ auf die Straße Am Höllenberg aufbringen

23.10.2020 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2020, OM 6734 entstanden aus Vorlage: OF 656/12 vom 02.10.2020 Betreff: Piktogramme "Spielstraße" auf die Straße Am Höllenberg aufbringen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob die Straße Am Höllenberg zwischen der Straße An der Wellenburg und Am Hasensprung zusätzlich mit einem Piktogramm des Verkehrszeichens 325.1 auf der Straße versehen werden kann, um die Aufmerksamkeit der Autofahrer auf den verkehrsberuhigten Bereich zu erhöhen. Begründung: Das Verkehrszeichen 325.1 an der Ecke An der Wellenburg wird häufig von Bäumen und Hecken verdeckt. Es wurde gerade wieder freigeschnitten, allerdings ist es auch so nur schlecht zu sehen. Es kann durch die gegebene Straßenführung allerdings nicht besser sichtbar angebracht werden, sodass ein Piktogramm hier Abhilfe verschaffen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 422 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1

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Babyschaukel für den Spielplatz "Am Schlittenberg"

24.06.2024

In Kalbach fehlt eine Babyschaukel auf dem Spielplatz "Am Schlittenberg". An dem Spielplatz gibt es einen kleinen Schaukelkäfer, welcher nicht wirklich gut nutzbar ist. An dieser Stelle würde ich mir eine Babyschaukel wünschen.

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Bremsschwelle o.ä. Bemühungen in Spielstrasse Am Höllenberg

15.06.2020

Hallo, wir wohnen in der Spielstrasse Am Höllenberg in Kalbach. Leider missachten eine Vielzahl Autofahrer, sei es von Aussen stammende oder Anwohner, die Spielstrassenschilder und brausen mit einem Wahnsinnstempo durch die Strasse. Dabei bietet diese einige schlecht einsehbare Stellen, wie etwa Treppen zum höher gelegenen Teil der Wohnsiedlung, welche häufig von leider unachtsamen/ es nicht besser wissenden Kindern/Jugendlichen sehr schnell mit Fahrrädern hinuntergefahren werden. Hier wohnen viele Kinder, es sind einige Spielplätze hier, einer direkt am anderen Ende einer der Treppen die auf die Spielstrasse mündet. Es ist daher nur eine Frage der Zeit bis mal ein Kind unter einem Auto endet. Ich würde mir hier eine technische Lösung sowie Aufklärung/Sensibilisierung durch Kontrollen wünschen. Zumindest im Bereich der Treppe eine erhöhte Plattform, so dass die Autofahrer dort wenigstens vom Gas müssen. Wir lassen/ werden unsere Kinder jedenfalls nicht auf der aktuellen Renn/Spielstrasse spielen lassen. Vielen Dank für Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen, Gregory Catellani

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Beleuchtung für Fuss- und Fahrradweg zwischen Kalbach U-Bahnhaltestelle und Kalbach

15.09.2014

Ich möchte anregen, eine Beleuchtung für den Fuss- und Fahrradweg im Kätcheslachpark zwischen U-Bahnhaltestelle Riedberg (Riedbergallee) und Kalbach (Am Hasensprung) zu bauen. Viele Kalbacher nutzen die U-Bahnhalte Riedberg und müssen durch den Kätcheslachpark gehen. Einige Pendler aus Kalbach in Richtung Frankfurt weichen insbesondere in der kälteren Jahreszeit auf das Auto aus, weil sie sich im Dunkeln im Kätcheslachpark nicht sicher fühlen. Die zahlreichen Einbrüche in Kalbach unterstreichen, dass die Gegend im Dunkeln nicht sicher ist. viele Grüße Camillus Gurr